
Liebe Sorgeberechtigte, liebe Azubis, liebe Schülerinnen und Schüler,
bitte beachten Sie, dass zurzeit in Hamburg folgende neue Regelung für Reiserückkehrer gilt:
Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, dürfen innerhalb der ersten zehn Tage nach ihrer Rückkehr nur dann das Schulgelände betreten oder an schulischen Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen negativen Testnachweis vorlegen.
Als Testnachweise gelten:
- negatives Schnelltestergebnis oder
- negatives PCR-Ergebnis eines anerkannten Testzentrums (auch aus dem Ausland2).
Ausgenommen von dieser Neuregelung sind Geimpfte und Genesene. Beachten Sie bitte auch die Quarantäneregelungen für die Rückkehr aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten unter Reisen: Offizielles Corona FAQ – hamburg.de.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, in der Schule einen Schnelltest vorzunehmen.
Bitte halten Sie die allgemeinen Hygieneregeln auch an Ihrem Reiseziel ein. Es ist außerdem wichtig, dass Sie vor Ihrem Besuch bzw. vor dem Besuch Ihres Kindes in der Schule besonders darauf achten, dass keine Corona-typischen Krankheitssymptome vorliegen.
Wir bitten Sie, die folgende Erklärung auszudrucken, auszufüllen und diese am ersten Schultag an die zuständige Lehrkraft zu geben: Invalid download ID.